Rechtliches
Impressum
Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz
Beratungsstelle am Langen BergSandra Ebenau, Leiterin der Beratungsstelle
OT Herschdorf, Kirchstraße 3
98701 Großbreitenbach
Telefon: 0177 3912771
E-Mail: sandra.ebenau@hilo.de
Träger der Beratungsstelle
Die Beratungsstelle am Langen Berg ist eine Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins HILO (Beratungsstellen-Nr. 494903). Die Hilfe in Steuersachen erfolgt ausschließlich für Mitglieder dieses Vereins.
Lohnsteuerhilfeverein HILO Hilfe in Lohnsteuerfragen e. V.Amalie-Nacken-Straße 6
81248 München
Telefon: 089 889498-40
E-Mail: info@hilo.de
Internet: www.hilo.de
Vertretungsberechtigter Vorstand: Rechtsanwalt und Steuerberater Bernhard Mayer, Dipl.-Betriebswirt (FH) Michael Müller
Registergericht: Amtsgericht München, Vereinsregister VR 7859
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 129517570
Aufsichtsbehörden
Aufsicht über den Verein (§ 27 Abs. 1 StBerG): Bayerisches Landesamt für Steuern. Die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat die Oberfinanzdirektion München ausgesprochen, Az. S 0935 – H 1 St 317.
Aufsicht über die Beratungsstelle in Thüringen (§ 27 Abs. 2 StBerG): Thüringer Finanzministerium, Ludwig-Erhard-Ring 1, 99099 Erfurt.
Berufsbezeichnung und Beratungsbefugnis
Sandra Ebenau ist Steuerfachwirtin. Das ist ein Fortbildungsabschluss nach Prüfung vor einer Steuerberaterkammer, keine Zulassung als Steuerberaterin.
Lohnsteuerhilfevereine sind nach § 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) befugt, ihren Mitgliedern Hilfe in Steuersachen zu leisten, wenn diese Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wiederkehrenden Bezügen wie Renten, aus Unterhaltsleistungen oder Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersversorgung erzielen. Daneben erzielte weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Kapitalvermögen, sind mit umfasst. Die Befugnis besteht nicht, wenn das Mitglied Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt; ausgenommen sind Einnahmen, die nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG steuerfrei sind, etwa Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale oder kleine Photovoltaikanlagen. Maßgeblich sind die §§ 4 und 13 bis 31 StBerG sowie die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV), abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Sandra EbenauOT Herschdorf, Kirchstraße 3
98701 Großbreitenbach
Verbraucherstreitbeilegung
Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Bildnachweis
Fotos von Sandra Ebenau und aus der Beratungsstelle: Fotoshooting in Ilmenau, September 2026. Wald im Titelbild und Waldweg: magnific.com (Freepik), Titelbild und Waldweg.
Gestaltung und Umsetzung
VALOXX GmbH, Dresden, www.valoxx.com
Stand: Oktober 2026